EU-Entscheid zum Gewährleistungsrecht - Wie sich der Autohandel gegen drohende Pleitewelle wehren kann
Markus Müller
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Zum 1. Januar 2022 soll der europäische Rechtsrahmen auch in Deutschland umgesetzt werden –mit dramatischen Folgen für den Gebrauchtwagenhandel...
Zum 1. Januar 2022 soll der europäische Rechtsrahmen auch in Deutschland umgesetzt werden –mit dramatischen Folgen für den Gebrauchtwagenhandel
Göttingen, 21. April 2021 Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht bei der Bundesregierung kurz vor der Entscheidung. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden soll. Durch das neue Gewährleistungsrecht hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen gesetzlich geregelten Anspruch, falls die Ware fehlerhaft ausgehändigt wird, oder etwa im Falle des Gebrauchtwagens, Mängel aufweist, die nicht im Vertrag festgehalten wurden.
Händler befürchten nun, dass die mit dem zunehmenden Fahrzeugalter steigenden Gewährleistungskosten zu so starken Preissteigerungen führen würden, dass sie den gewerblichen KFZ-Handel massiv einschränken könnten. „Gerade für Gebrauchtwagenhändler erwarten wir kostspielige Folgen, wenn sie jetzt nicht handeln“, sagt Markus Müller, Vorstandsvorsitzender der intec AG, Göttingen. Die Branche befürchte gar eine riesige Pleitewelle.
Noch sei es nicht zu spät, etwas zu tun, sagt Müller. „Die Händler müssen sich nun vor den drohenden Gefahren schützen.“ Der einfachste Weg sei dabei, wenn sie proaktiv eine Gebrauchtwagengarantie abschließen und somit das Risiko auf die verbundene Garantieversicherung übertragen. „Bereits im Premium-Tarif der ıntec AG sind weit mehr als 100 Bauteile abgedeckt. Der Abschluss einer solchen Garantie kann bereits einen Großteil des Risikos für den Händler minimieren“, sagt der Vorstandsvorsitzende Markus Müller.
„Der Spielraum der Bundesregierung ist jetzt nur noch minimal, denn sie muss europäisches Recht nahezu eins zu eins umsetzen“, sagt Ulrich Dilchert, Geschäftsführer der Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), gegenüber der Fachwelt. Daher ist laut Markus Müller, intec, „akuter Handlungsbedarf“ angesagt. Es sei transparenter, „den Preis für die Garantie in den Verkaufspreis mit einzukalkulieren und dem Kunden die Garantieunterlagen einfach mitzugeben, als im Nachhinein womöglich juristische Auseinandersetzungen zu haben, mit nicht kalkulierbaren finanziellen Konsequenzen."
Über Intec:
Die Intec AG mit Sitz in Göttingen hat sich mit digitalen Lösungen als moderne Assekuranz im KFZ-Bereich auf Garantieleistungen und Reparaturkostenversicherungen spezialisiert. Das Portfolio deckt den Markt für Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler ebenso ab wie für Endkunden, die mit der neu entwickelten Plattform carGO! unbürokratisch individuelle Versicherungspakete per Klick abschließen. In einem transparenten Stufenmodell können Kunden online Garantien für Gebrauchtwagen zusammenstellen. Intec gilt laut „markt intern“ im Langzeitdurchschnitt seit 15 Jahren als „Bester Garantieanbieter in Deutschland“. Mehr als zwei Millionen Verträge hat Intec seit seiner Gründung 1974 abgeschlossen. Das familiengeführte Unternehmen beschäftigt heute insgesamt rund 50 Mitarbeiter:innen.
Versicherungspartner und Risikoträger ist die ELEMENT Insurance AG aus Berlin.
Weitere Informationen finden Sie unter www.intec-garantie.de
Pressekontakt:
Usha Hartz
Schoesslers GmbH
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