Besitz statt Eigentum - Die Formen des Privatleasing

Besitz statt Eigentum - Die Formen des Privatleasing

Markus Müller

3 min

Leasing gilt als attraktive Alternative für eine Finanzierung. Jedoch gibts neben den Vorteilen auch einige Risiken, die oft übersehen werden. Wir verraten wie sie "erkannt und gebannt" werden können!

Wer stets ein aktuelles Fahrzeugmodell fahren möchte, ohne hierfür lange zu sparen, für den ist das Leasing ebenso eine attraktive Möglichkeit wie für diejenigen, die keine Finanzierung für ein PKW aufnehmen möchten. Das englische Wort Leasing wird mit Mieten übersetzt. Leasing wird gerne als Finanzierungsalternative genutzt.

Beim Fahrzeugleasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des PKW, überlässt diesen aber dem Leasingnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung. Dafür erhält er einen monatlich konstanten Geldbetrag, die Leasingrate. Nach Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit wird der Wagen meist wieder zurückgegeben.

Welche Leasingform passt zu mir?

Um zu entscheiden, welche Art des Leasings die persönlich passendste ist, ist es wichtig, die grundlegenden Unterschiede zwischen Restwertleasing, Kilometerleasing und Null-Leasing zu kennen.

Restwertleasing

Beim Restwertleasing wird ermittelt, wie viel das Fahrzeug bei Vertragsablauf noch wert sein wird. Die Leasingrate setzt sich zusammen aus dem aktuellen Fahrzeugwert, anfallenden Gebühren und Zinsen abzüglich des ermittelten Restwerts. Je höher der Restwert und je länger die Laufzeit, desto niedriger fällt die Leasingrate aus. Doch Achtung: Ist der Restwert zu hoch angesetzt, muss am Ende eine hohe Nachzahlung geleistet werden. Wichtig ist also, dass der Restwert und der tatsächliche Fahrzeugwert deckungsgleich sind.

Kilometerleasing

Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerbegrenzung wird die Leasingrate nach den im Jahr gefahrenen Kilometern berechnet. Grundlage der Kalkulation ist der Listenpreis des Fahrzeugs sowie eventuelle Sonderzahlungen wie beispielsweise Überführungskosten. In der Regel liegen die Kilometerzahlen zwischen 10.000 und 20.000, hier gibt es allerdings auch gesonderte Verträge für Viel- oder Wenigfahrer. Sind am Ende der Laufzeit mehr Kilometer gefahren worden, als vertraglich vereinbart, muss für jeden einzelnen Kilometer nachgezahlt werden. Sind es weniger Kilometer, kann der Betrag ausgezahlt oder gegengerechnet werden. Wird das Fahrzeug nach der Leasinglaufzeit zurückgegeben, erfolgt eine gründliche Untersuchung. Verschleißmängel und Schäden, die über die
üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, gehen zu Lasten des Leasingnehmers. Dieser zahlt allerdings nicht die Reparaturkosten sondern den sogenannten Minderwert. Dieser errechnet sich aus der Differenz zwischen einem Fahrzeug mit gleicher Ausstattung und üblichem Verschleiß und dem tatsächlichen Wert des beschädigten Fahrzeugs.

Null-Leasing

Die Berechnungsgrundlage beim Leasing ohne Anzahlung stellen der Listenpreis des Fahrzeugs sowie ggf. Überführungs- und Zulassungskosten dar. Zinsen muss der Leasingnehmer hier nicht zahlen.  Vorsicht: Oft liegt der Listenpreis weit über dem Preis, der als Finanzierungs- oder Bargeldkunde gezahlt werden müsste. Hier lohnt sich ein genauer Blick um ggf. vergleichen zu können.

Was Sie beim Leasing wissen müssen

1. Die Ratenhöhe
Manche Leasinggeber locken mit besonders niedrigen Raten. Achten Sie hier auf die Sonderzahlungen! Diese sind unter Umständen horrend hoch.

2. Der Vertragspartner
In der Regel verkauft das Autohaus bzw. der Händler das gewünschte Fahrzeug an eine Leasinggesellschaft oder Bank. Damit ist diese (und nicht der Händler) der Leasingpartner und Ansprechpartner bei Problemen (z.B. Streit um Wert bei der Rückgabe).

3. Die Vertragslaufzeit
Schauen Sie sich die Vertragslaufzeiten genau an. Diese sind in der Regel fix festgelegt und können nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei Diebstahl oder Unfall ersetzt zwar meist die Versicherung dem Leasinggeber den Objektverlust zum Verkehrswert. Der Leasingnehmer muss allerdings für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags Gebühren und Schadenersatz zahlen.

4. Die konstante finanzielle Verpflichtung
Da das Leasingfahrzeug Eigentum des Leasinggebers bleibt, kann es vom Leasingnehmer nicht verkauft werden, um beispielsweise finanzielle Schwierigkeiten zu umgehen. Der Leasingvertrag bleibt verpflichtend.

5. Das Andienungsrecht
Ein möglicher Stolperstein bei Leasingverträgen ist das Andienungsrecht, was dem Leasinggeber das Recht einräumt, das geleaste Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit für den Restwert an den Leasingnehmer zu verkaufen. Denn wurde das Andienungsrecht vereinbart, ist der Leasingnehmer zum Kauf des Leasingobjekts verpflichtet und trägt das Restwertrisiko.

Achtung:
Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen können Leasinggebühren als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Als Privatperson ist das nicht möglich.

Auf einen Blick: Die Vor- und Nachteile beim Leasing

Vorteile

• Niedrigere Raten als bei einer Finanzierung
• Konstante Ratenhöhe
• Die Leasinglaufzeit kann individuell festgelegt werden
• Zeitiger Modelwechsel
• Werksgarantie und geringe Verschleißreparaturen, da es sich i.d.R. um Neufahrzeuge handelt

Nachteile

• Fahrzeug bleibt Eigentum des Leasinggebers
• Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden
• Mögliche hohe Kosten bei der Rückgabe
• Gefahr einer hohen Nachzahlung beim Restwertleasing
• Stetige finanzielle Belastung
• Bindung an die Vorgaben des Leasinggebers bei Reparaturen

Fazit

Die psychologische Hemmschwelle beim Abschließen von Leasingverträgen ist oft niedriger als beim Stellen von Kreditanträgen bei Banken. Unabhängig von der Attraktivität des Leasingangebots lohnt sich ein gründlicher Blick auf die individuelle Situation, die alle Faktoren mit einschließt, um zu entscheiden, ob Leasing zur persönlichen Lebenslage passt und welche Art des Leasings in Frage kommt.

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