Merkblatt für LPG-Umrüstungen auf Verdampferanlagen
Dieses "Merkblatt" soll ein Orientierungs-Statement sein, aus dem hervorgeht, wie so einiges im Flüssiggasbereich sein sollte, aber es leider so in der Praxis nicht ist. Keineswegs sind unsere Garantie-Bedingungen identisch mit den in diesem Merkblatt dargestellten Gesetzmäßigkeiten. Auch bei der Schadensbeurteilung verweigern wir die Zahlung nur dann, wenn gravierende Einbaufehler nachgewiesenermaßen schadensursächlich sind.
UNECE ist die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Economic Commission for Europe). In ihrer 98. Sitzung (Protokoll vom 10.10.2003) hat die UNECE festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland zum 30.10.2003 die Regelung ECE R115 in deutsches Recht überführt. Dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland nachgekommen. Die ECE R115 wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht (Verkehrsblatt 2004, Seite 5).
Wie die Umsetzung der Regelung zu erfolgen hat, ist wiederum in der ECE R 83 nebst Anlagen geregelt.
Gasanlagen mit Teilegenehmigung
Bei den vom KFZ-Hersteller in Neufahrzeugen werksseitig eingebauten LPG-Anlagen sind Benzin- und Gasbetrieb zusammen im Motorsteuergerät integriert. Bei Nachrüstung mit separatem Gassteuergerät verfügt die Anlage u.A. über eine eigene Gemischkorrektur, abgenommen von der Lambdasonde, die über den ganzen Lastbereich dem Gassteuergerät den Gemischstatus des verbrannten Gases zur Nachregelung signalisiert. Diese Anlagen sind voll OBD-fähig.
Gasanlagen ohne Teilegenehmigung mit Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Bei adaptiven Nachrüstanlagen kommuniziert die Lambdasonde direkt mit dem Gas-Steuergerät, wenn dieses dafür ausgelegt ist. Dies entspricht der Teil-OBD-Fähigkeit und bedarf der Beantragung einer Sondergenehmigung nach §70 STVZO hinsichtlich der Abweichung von der OBD-Anforderung.
Gasanlagen ohne Teilegenehmigung und ohne adaptive Nachrüstung
Bei nicht adaptiven Nachrüst-Anlagen ohne Teilegenehmigung ist in den verschiedenen Fahrzyklen eine Abgasregulierung durch das Gassteuergerät nicht möglich. Je nach Fahrweise tritt bei drastischer Beschleunigung und im Volllastbetrieb Überfettung oder zu magere Verbrennung ein. Das Benzinsteuergerät wird irregeführt, es wähnt sich im Benzinbetrieb, regelt nach und verschiebt die Integratordaten und das Langzeitbenzinkennfeld in die Bereiche Abmagerung oder Überfettung. In den Phasen der Abmagerung sind die Ventilsitzringe zwar kurzfristig aber immer wiederkehrend einer Überhitzung ausgesetzt, die Phasen der Überfettung sind Katalysator schädlich.
Erläuterung der Anwendung der Abgasvorschriften im Zusammenhang mit § 41a StVZO
3.4 OBD-Anforderungen
Bei „Euro 3“ – und „Euro 4“ – Fahrzeugen, die ursprünglich mit OBD genehmigt worden sind, muss das Gas-Nachrüstsystem entsprechend den Vorschriften der ECE-R 115 im letzten Änderungsstand auch vollständig OBD-funktionsfähig sein.
3.5 Abweichungen von den OBD-Anforderungen
Bei Fahrzeugen mit Gas-Nachrüstanlagen, die für den Gasbetrieb keine vollständige OBD aufweisen, ist die Beantragung einer Ausnahme nach § 70 StVZO hinsichtlich der Abweichungen von den OBD-Anforderungen erforderlich.
§ 70 StVZO Ausnahmen (regelt die Sondergenehmigung für Gasanlagen nach R 115 mit Teil-OBD-Fähigkeit).
Die Anforderungen des Abschnitts 6.1.4.4.2.3 der ECE-R 115, Speicherung emissionsrelevanter Fehler im Gassteuergerät müssen erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen folgende Bedingungen eingehalten und nachgewiesen werden:
Das Gassteuergerät muss bei Störungen im Gasbetrieb dauerhaft auf Benzinbetrieb umschalten, damit unzulässige Emissionen im Gasbetrieb ausgeschlossen sind. Die Störung muss dem Fahrer permanent angezeigt werden; dies muss durch eine separate Kontrollleuchte anstelle der Motorleuchte erfolgen (Bewertung bei HU wie MIL).
Bedeutung und Funktion der Lambdasonde bei Verdampferanlagen.
Eine Verdampfer-Gasanlage ist nur dann gesetzeskonform nach ECE R115, wenn eine Lambda-Spannungs-Sprungsonde verbaut wurde. Die Signalabgabe einer Lambda-Spannungs-Sprungsonde (Zirkondioxid bzw. Titandioxid), (Lambda 1) im Benzinbetrieb gegenüber dem LPG Gasbetrieb bei gleichem stöchiometrischen Luft/Kraftstoffverhältnis ist nicht identisch. Die im Autogas vorhandenen Kohlenwasserstoff-Verbindungen (CH) sind sehr stabil und reaktionsträge. Das Kohlenmonoxid (CO) und der Sauerstoff (O2) sind verhalten und weisen eine sehr geringe Diffusionsgeschwindigkeit auf. Daraus resultierend verschiebt sich die statische Lambdakennlinie in Richtung mager. Das Benzinsteuergerät registriert nun ein mageres Abgasgemisch durch die Spannungsabgabe der Lambda-Spannungs-Sprungsonde und fettet an. Um eine Fehlsteuerung zu unterbinden, muss im Gassteuergerät eine Lambdakontrollsteuerung integriert sein. Die durch den Gasbetrieb hervorgerufene abweichende Lambdakennlinie muss nun über eine Offsetsteuerung im Gasbetrieb korrigiert werden, um eine Fehlsteuerung durch das Benzinsteuergerät zu unterbinden.
ECE R115, 6.1.4.2: Falls es das Erfordernis gibt, das LPG-Nachrüstsystem im Fahrzeug genau anzupassen, ist es zulässig, die richtige Steuerung der serienmäßigen abgasrelevanten Bauteile, die im LPG-Modus nicht verwendet werden, zu simulieren.
Funktion der Zündkerzen und des Zündgeschirrs
Die Ionisierung bei Gasbetrieb, damit ein Zündfunke fließen kann, erfordert von der Zündspule eine höhere Zündenergie gegenüber dem Benzinbetrieb. Vorsicht bei Zündanlagen, die der Fahrzeughersteller mit einer Ionenstrommessung versehen hat. Nur die vom Fahrzeughersteller für den Gasbetrieb freigegebenen Zündkerzen dürfen verwendet werden.
Richtige Auswahl der Rails
Je nach Gasanlagen-Hersteller sind die Rails farblich unterschiedlich gekennzeichnet und je nach Farbe bis KW-Zahl X eingeordnet. Diese Einordnung bezieht sich auf überwiegend deutsche Fahrzeuge, deren Benzineinspritzdüsen mit bis zu 30msek ausgerichtet sind. Wenn jedoch Düsen mit größerem Durchlauf und kürzerer Einspritzzeit bis 15msek im Fahrzeug verbaut sind (überwiegend bei japanischen Modellen), so ist unbedingt zu beachten, dass bei der Auswahl der Rails ca. 20 KW rechnerisch zu der tatsächlichen KW-Zahl hinzugezählt werden müssen.
Problemdarstellung
Einige Flüssiggas-Anlagen Importeure schreiben ihren Umrüstern vor, die Lambdasonde nicht anzuschließen. Wie sollen Einspritzzeiten und Kurz-/Langzeit-Kraftstoffregelungen funktionieren ohne die Lambda-Datenwerte???
In vielen Fällen ist die Lambdasonde zwar angeschlossen, jedoch kommuniziert sie nicht mit dem Gassteuergerät. Ihre einzige Funktion ist dann die Anzeige der Werte in der Herstellersoftware. Diese Steuergeräte können nicht abgasspezifisch nachregeln, sie laufen im Masters-Slave-Betrieb. Das Gassteuergerät macht nur das, was das Benzinsteuergerät mit seinen Einspritzwerten vorgibt (Gasanlagen ohne Teilegenehmigung und ohne adaptive Nachrüstung). Eine gesetzeskonforme Umrüstung/Nachrüstung setzt eine Sprungsonde voraus, die mit dem Gassteuergerät kommuniziert. Das Gassteuergerät muss über eine Lambda-Kontrollsteuerung mit Offset-Steuerung verfügen.
Umschaltung auf Benzinbetrieb z.B. bei 4.000 Umdrehungen? Bei den meisten Gasanlagen wird nach der Umschaltung auf der Anzeigeeinheit weiter Gasbetrieb angezeigt. Das ist gesetzlich verboten nach STVZO 2007/215EG, denn es tritt sofort erhöhter Benzinverbrauch ein. Dem Fahrer wird weiterhin Gasbetrieb signalisiert. Nur wenn ein Fehler im Gasbetrieb vorliegt und die Umschaltung daraufhin erfolgt, schaltet auch die Anzeige auf Benzin um. Für den erhöhten Benzinverbrauch ist die Einbauwerkstatt haftbar.
Ein großer Anteil an Zylinderkopfschäden, resultiert durch nicht ordnungsgemäße Justierung/Kalibrierung des Gaskennfeldes, falsche Auswahl der Gaseinblasventile/ Düsen und nicht ordnungsgemäßer Einbau der Gasschläuche. Sind diese zu lang zwischen Verdampfer und Gasfilter, zwischen Gasfilter und Rails sowie zwischen Rails/Einblasdüsen und Einblasrohr oder sind letztere sogar unterschiedlich lang, so kommt es zu einer ständigen Abmagerung mit der Folge von Überhitzungsschäden am Zylinderkopf und resultierend an den Ventilsitzringen.
Aussage eines hoch qualifizierten Umrüsters:
Unverständlich ist, warum TÜV und DEKRA mit „Datenbestätigung“ und der „Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung“ Zulassungen dulden, die eindeutig der gültigen Gesetzgebung nicht entsprechen! Vermutlich sind mehr als 150.000 umgerüstete Fahrzeuge allein in Deutschland unterwegs, deren Gasanlagen nicht gesetzeskonform verbaut wurden! Die Leid tragenden sind die Fahrzeughalter und die durch mangelnde Schulung oder falsche Einbauanleitungen irre geführten Umrüster.









